Häufig gestellte Fragen
(FAQ) 

Sie haben Fragen zur Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister, zur internationalen Fachkräftevermittlung oder zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)?
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten – kompakt, verständlich und aktuell.

  Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ermöglicht seit März 2020 qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten den erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Es fördert gezielt die Einreise zur Arbeitsaufnahme, Anerkennung von Berufsabschlüssen und Integration in den Arbeitsmarkt.

Vermitteln Sie auch Fachkräfte aus dem Ausland?

Ja. Wir vermitteln internationale Fachkräfte und begleiten sie durch den gesamten Prozess – von der Bewerberauswahl über das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise und Integration in deutsche Unternehmen.

Welche Voraussetzungen müssen Bewerber*innen erfüllen?

Die wichtigsten Anforderungen:
Anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation
Konkretes Jobangebot in Deutschland
Ausreichende Deutschkenntnisse (meist A2 bis B2)
Einhaltung der Vorgaben des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG)
Wir unterstützen Sie in jedem Schritt.

Wie unterstützen Sie Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung nach dem FEG?

Wir bieten Unternehmen einen Rundum-Service:
Auswahl qualifizierter Bewerber
Anerkennungsberatung
Behörden- und Visumsmanagement
Begleitung bei Integration und Arbeitsstart
Nutzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§81a AufenthG).

Wie lange dauert der Vermittlungsprozess?

In der Regel 3 bis 6 Monate – abhängig von Qualifikationen, Anerkennungsstatus und Visumsbearbeitung. Mit dem beschleunigten Verfahren kann sich der Prozess deutlich verkürzen.

In welchen Branchen vermitteln Sie Fachkräfte?

Wir sind spezialisiert auf:


Pflege & Gesundheit

IT & Ingenieurwesen


Handwerk & Technik


Gastronomie & Hotellerie


Transport & Logistik


Auf Anfrage vermitteln wir auch in andere Branchen.